Seit 2011 ist „Begleitetes Fahren mit 17 Jahren“ bundesweit gesetzlich verankert. Dies bedeutet, dass Jugendliche unter Auflagen und der Begleitung einer volljährigen Person bereits im Alter von 17 Jahren Ihren Führerschein machen und eigenständig am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.
Die ausgewählten Begleitpersonen werden amtlich in der Fahrerlaubnis vermerkt und müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben. Darüber hinaus müsse diese seit mindestens fünf Jahren im Besitz eines Führerscheins sein und dürfen nicht mehr als einen Punkt im Verkehrszentralregister haben.
Die Führerscheinausbildung kann frühestmöglich sechs Monate vor dem 17. Geburtstag begonnen werden. Drei Monate vor dem 17. Geburtstag kann die theoretische Prüfung abgelegt werden.
Zur praktischen Prüfung werden die Schüler und Schülerinnen frühestens vier Wochen vor Vollendung des 17. Lebensjahres zugelassen. Die Ausbildung selbst entspricht inhaltlich der normalen Klasse B- Ausbildung.