Fahrerlaubnis­klassen

In unserer Fahrschule können Sie in den folgenden Ausbildungsklassen Führerscheine erwerben:

 B197

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B196

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Führerscheinklassen PKW

Klasse B
Die Fahrerlaubnisklasse B gilt für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse mit Anhänger bis 750 Kilogramm, also maximal 4,25 Tonnen zulässige Gesamtmasse. Es dürfen ebenfalls schwerere Anhänger gezogen werden, solange die Leermasse des Zugfahrzeugs größer gleich der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers ist. Alles zusammen darf nicht mehr als 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse betragen. Das Mindestalter für diesen Führerschein liegt bei 18 beziehungsweise 17 Jahren, wenn an „Begleitetes Fahren mit 17“ teilgenommen wird.


Klasse B96
Die Fahrerlaubnisklasse B96 gilt für Kraftfahrzeuge Klasse B mit Anhängern. Hier beträgt die zulässige Gesamtmasse des Anhängers über 750 Kilogramm, in der Kombination über 3,5 Tonnen, darf jedoch nicht mehr als 4,25 Tonnen betragen.


Klasse BE
Die Fahrerlaubnisklasse BE gilt für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse mit schwereren Anhängern als in Klasse B96. Voraussetzung für diesen Führerschein ist der Besitz der Klasse B-Führerscheins.



Führerscheinklassen Motorrad

Klasse A (ab 24 oder beim Aufstieg von A2 ab 20 Jahre)
Die Führerscheinklasse A gilt für Motorräder mit einem Hubraum über 50 Kubikzentimeter oder einer bau­art­be­ding­ten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von mehr als 45 Stundenkilometer sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung über 15 Kilowatt.

Bei Direkteinstieg beträgt das Mindestalter 24 Jahre. Es ist auch möglich, diesen bereits mit 20 Jahren zu erwerben, jedoch muss der Führerschein Klasse A2 bereits seit zwei Jahren in Besitz sein.


Klasse A2 (ab 18 Jahre)
Die Fahrerlaubnisklasse A2 gilt für Krafträder mit einer Leistung von weniger als 35 Kilowatt beziehungsweise einem Verhältnis Leistung zu Leermasse von maximal 0,2 Kilowatt pro Kilogramm. Die Klasse A2 kann mit 18 Jahren erworben werden und wird unbefristet ausgestellt.


Klasse A1
Die Fahrerlaubnisklasse A1 ist für Motorräder bis 125 Kubikzentimeter Hubraum und einer Motorleistung von maximal 11 Kilowatt. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.


Klasse AM
Die Fahrerlaubnisklasse AM ist für das Fahren von Kleinkrafträdern bis maximal 45 Stundenkilometer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit und einem maximalen Hubraum bei Verbrennungsmotoren bis 50 Kubikzentimeter oder mit Elektromotor höchstens 4 Kilowatt bestimmt. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre.


 
 
 
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