Bevor Sie die Prüfungen beginnen, finden Sie hier eine Anleitung für die Anmeldung sowie nützliche Hinweise zur Beantragung des Führerscheins.
1. Amtsweg Anmeldung
Nach der Anmeldung in der Fahrschule muss der Führerschein beim Bezirksamt beziehungsweise beim zuständigen Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (auch Bürgerservice) beantragt werden.
Sie benötigen dafür:
Die Bearbeitungszeit für Ihren Antrag liegt in der Regel bei vier bis sechs Wochen. Ihre Ausbildung können Sie selbstverständlich schon währenddessen beginnen.
Für das Bestehen der theoretischen Führerscheinprüfung und die anschließende, sichere Teilnahme am Straßenverkehr ist die genaue Kenntnis von Straßenschildern, Verkehrsregeln und der Straßenverkehrsordnung grundlegend.
Deswegen bereiten wir Sie in unserem Unterricht ausgiebig auf diese Prüfung vor. Ziel dabei ist immer die Vermittlung von Wissen und grundlegenden Regeln, nicht nur in der Theorie sondern ebenfalls in der Praxis.
Die praktische Führerscheinprüfung ist für jeden Fahrschüler und jede Fahrschülerin eine besondere Probe. Diese Prüfung wird zusammen mit unseren Schülern und Schülerinnen gründlich vorbereitet. Sie werden von uns angemeldet und auch am entscheidenden Tag stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite. Wir kennen alle unsere Prüfer und Prüferinnen persönlich und wissen daher genau, worauf diese besonders achten.
Am Tag der Prüfung sollten Sie als Fahrschüler oder Fahrschülerin:
Wir wünschen Ihnen bei Ihrer Führerscheinprüfung viel Erfolg und stehen Ihnen dabei gerne zur Seite.